Luxemburg zählt zu den letzten Ländern, die noch Inhaberpapiere anbieten. Inhaberzertifikate müssen, gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2014, bei einer anerkannten Verwahrstelle hinterlegt werden.
Wir bieten uns als Verwahrstelle an und übernehmen administrative Aufgaben. FFF erstellt ein Verzeichnis der Inhaberaktien einer Gesellschaft, worin die einzelnen Aktionäre, die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien sowie Übertragungen und Übernahmen angegeben sind und stellt auf Antrag eine Verwahrungsbescheinigung für jeden Aktionär der Gesellschaft aus.